Politik im Freistaat Sachsen

 

Sachsen, im Herzen Europas gelegen, hat eine außerordentlich wechselvolle Geschichte. Germanische und slawische Stämme lebten hier, Schweden und Russen hielten das Land zeitweilig besetzt. Mehrfach - meist im Gefolge von Kriegen - gewann und verlor Sachsen in großem Umfang an Territorien und Bevölkerung. Seine Regenten mußten sich nach gescheiterter Rebellion gegen den deutschen Kaiser sogar mit der Enteignung und Aufteilung ihres Reiches abfinden, trugen aber Jahrhunderte später neben der sächsischen zeitweise auch die polnische Königskrone. Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Arbeiterbewegung und die deutsche Sozialdemokratie in den Industriezentren des Landes eine ihrer Hochburgen. Schließlich waren es auch die Sachsen, die 1989 mit mutigen Demonstrationen in Leipzig, Plauen und Dresden den Zusammenbruch der DDR einleiteten und so den Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands öffneten.


Der Sächsische Landtag (siehe Tabelle) schaut auf eine jahrhundertalte Tradition der Stände- und Volksvertretung zurück. Bereits 1438 wurden unter Kurfürst Friedrich II., dem Sanftmütigen, erstmals die Stände des gesamten Herrschaftsgebietes zu einem Landtag zusammengerufen. Die erste sächsische Verfassung trat unter König Anton 1831 in Kraft; sie schrieb eine Ständevertretung in zwei gleichberechtigten Kammern vor. Die Mitglieder der zweiten Kammer wurden gewählt, wobei das Bürgertum ein erhebliches Gewicht erhielt. Das Wahlrecht war damals jedoch, und bis zum Ersten Weltkrieg, nicht allgemein und gleich, sondern nach Einkommen und Interessengruppen reglementiert. Eine Ausnahme stellte die Volksvertretung der Jahre 1848-1850 dar, zu deren Wahlen alle volljährigen männlichen Bürger zugelassen waren.


Erst am 2. Februar 1919 wurden erstmals demokratische Wahlen zur sächsischen Volkskammer durchgeführt, die den modernen Prinzipien des allgemeinen, freien und gleichen Wahlrechts entsprachen. Am 27. Mai 1933 stutzten die Nationalsozialisten die sächsische Verfassung auf ein Torso zurecht; die demokratische Volksvertretung war beseitigt. 1947 trat unter sowjetischer Besatzung ein aus stark manipulierten Wahlen hervorgegangener Landtag zusammen, in dem die neue SED die Führungsrolle spielte. Auch diese Volksvertretung blieb Episode, weil 1952 die Länder der DDR aufgelöst wurden.
Nach den Ereignissen der Friedlichen Revolution und der Wiederbegründung des Landes Sachsen fanden am 14. Oktober 1990 die ersten Wahlen zum Sächsischen Landtag statt, der sich mittlerweile in seiner dritten Wahlperiode befindet (1990/1994/1999).
Zu den Versammlungsorten des Sächsischen Landtages zählen u.a. das Landhaus (heutiges Stadtmuseum an der Wilsdruffer Straße/bis 1909), das Ständehaus an der Brühlschen Terrasse (ab 1909/heute Sitz des Oberlandesgerichtes), die Dreikönigskirche an der Hauptstraße (ab 1990) und der neue Plenarsaal am Elbufer (seit 1994).

 

Ministerpräsident Sachsen Prof. Dr. Georg Milbradt Oberbürgermeister Dresden Ingolf Roßberg