Sachsen / Überblick / 1485 bis 1694 |
Im Jahre 1485 wurden in der so genannten Leipziger Teilung die sächsischen Territorien zwischen den beiden wettinischen Brüdern Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht in Gebiete mit jeweils getrennter und gemeinsamer Zuständigkeit untergliedert. Es entwickelte sich hieraus auch eine dynastische Teilung des Hauses Wettin in die ernestinische und die albertinische Linie. Die Albertiner (nach Herzog Albrecht benannt) blieben territorial im heutigen Sachsen beheimatet und residierten von nun an in Dresden. Die ernestinische Linie (nach Kurfüst Ernst benannt) verlegte ihren Schwerpunkt ins heutige Thüringen. Diese Leipziger Teilung stellte einen großen Einschnitt in der sächsischen Territorialgeschichte dar. Obwohl nicht als Dauerzustand geplant, gab es keine nennenswerten Versuche, die Teilung später rückgängig zu machen. Mittel- und langfristig wurde die mächtige Stellung des Kurfürstentums Sachsen im Deutschen Reich erheblich geschwächt. Bereits die Ereignisse der Reformationszeit führten bei den Söhnen aus beiden Linien zu deutlichen Meinungsunterschieden in Fragen der Religionspolitik. Die Generation der Enkel trug sogar mit Waffengewalt die Machtfrage über die Vorrangstellung unter den Wettinern aus: Die Jahre 1546 und 1547 waren geprägt vom sogenannten Schmalkaldischen Krieg. Es standen sich Kaiser Karl V. und der Schmalkaldische Bund, ein Zusammenschluss evangelischer und antihabsburgischer Reichsstände gegenüber. Der Albertiner Herzog Moritz von Sachsen schlug sich hierbei auf die kaiserliche Seite, stand also gegen den protestantischen Fürstenbund und seinen ernestinischen Kurfürsten und Vettern zweiten Grades. Das Ziel von Moritz war eine Korrektur der Leipziger Teilung zugunsten der Albertiner. In der Schlacht bei Mühlberg (1547) wurde der Schmalkaldische Bund besiegt und zum Friedensschluss gezwungen. Moritz erhielt die sächsische Kurwürde mitsamt umfangreicher Territorien aus bisher ernestinischen Bestand übertragen. Das albertinische Sachsen behielt seit dieser Zeit den Status des Kurfürstentums. Als 1608 ein neues Bündnis der evangelischen Reichsstände - die Union - gegründet wurde, verweigerte das albertinische Sachsen auch diesmal die Mitwirkung. Vielmehr tendierte es zur Unterstützung der 1609 gegründeten katholischen Liga, ein Ausdruck fortgesetzter kaisertreuer Politik. Nach dem Beginn des 30-jährigen Krieges, in den Jahren 1619 und 1620, unterstützte das sächsische Kurfürstentum aktiv die Partei der Habsburger gegen Böhmen und besetzte im Herbst 1620 Schlesien und die beiden Lausitzen. Die beiden Lausitzen erhielt Sachsen anschließend zum Pfand. Im Jahre 1635 wurden die Lausitzen fest als sächsische Landesteile etabliert, wobei allerdings vielfache Sonderrechte insbesondere hinsichtlich Konfession und Selbständigkeit des Sechsstädtebundes bestehen blieben.
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1694 bis 1806 |
Nach dem Dreißigjährigen Krieg befand sich das albertinische Sachsen unter den Spitzenmächten deutscher Fürstenhäuser und stellte reichspolitisch einen oftmals entscheidenden Faktor dar. Dies waren die sehr günstigen Rahmenbedingungen, unter denen „August der Starke” 1694 die Herrschaft übernahm. 1696 wurde die polnische Königskrone vakant, nachdem der vormalige König und bekannte Türkenbezwinger Johann Sobiesky verstorben war. Ein Nachfolger wurde traditionell durch ein großes Wahlmännergremium gewählt. Für den polnischen Königstitel war der katholische Glaube Voraussetzung. August der Starke aus dem Geschlecht der Wettiner, das an der Spitze des deutschen Protestantismus gestanden hatte, konvertierte nun zum Katholizismus und wurde 1697 als August II. zum polnischen König gekrönt. Er konnte nun königlichen Glanz auch in Dresden erstrahlen lassen. Wie an vielen anderen Stellen verdeutlicht z.B. das Kronentor am Dresdner Zwinger den großen Symbolcharakter einer Königskrone in absolutistischer Zeit. Als August 1733 starb wurde sein Leichnam in Krakau beigesetzt, sein Herz jedoch überführte man später in einer Silberdose in die Dresdner Hofkirche, wo sie noch heute aufbewahrt wird. Mit Unterbrechungen dauerte die sächsisch-polnische Union bis 1763. Der Sohn Augusts des Starken, Friedrich August II. (1696-1763), wurde 1734 als August III. ebenfalls polnischer König. Mit seinem Tode erlosch die Union; ein neues Angebot der Königskrone im Jahre 1791 lehnte Kurfürst Friedrich August III. (der Gerechte) ab. Während die Zeit Augusts des Starken von einer Blüte in Kunst, Kultur und Wissenschaft begleitet wurde, überschatteten die Schlesischen Kriege mit dem Siebenjährigen Krieg (1756-1763) als Schlusspunkt die Herrschaftszeit seines Sohnes. Das Kurfürstentum Sachsen wurde damals zum Schauplatz großer Schlachten und kriegerischer Zerstörung. Der Dualismus zwischen Österreich und Preußen ließ Sachsen in die Kategorie einer zweitrangigen Macht abgleiten. Erst im Jahre 1806 durften sich die sächsischen Kurfürsten wieder Könige nennen, denn im Rahmen der napoleonischen Kriege entstand das eigenständige Königtum Sachsen, dass bis 1918 fortlebte.
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1806 bis 1871 |
Napoleonische Zeit und preußisch-österreichischer Dualismus |
Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und der Austritt der frankreichfreundlichen Rheinbundstaaten aus dem Reichsverbund im Jahre 1806 versetzen dem Heiligen Römischen Reich den Todesstoß. Obwohl Sachsen lange Zeit an der Seite des habsburgischen Kaisers gestanden hatte, lehnte es sich nun erstmalig an Preußen an. So standen die sächsischen Truppen mit Preußen auf den Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt (1806). Hier erlitten sie eine vernichtende Niederlage gegen Napoleon. Ganz Sachsen wurde besetzt. In Dresden zogen 10.000 bayerische Soldaten sowie ein französischer Stadtkommandant ein. In Posen wurde am 11. Dezember 1806 Friede mit Frankreich geschlossen, Kursachsen zum Königreich Sachsen erhoben und Mitglied des Rheinbundes. Kurfürst Friedrich August III. nannte sich fortan König Friedrich August I. Er blieb nun an der Seite Napoleons, der nach seinem erfolglosen Russlandfeldzug die Streitkräfte in Sachsen konzentrierte. Die Völkerschlacht bei Leipzig 1813 sah die sächsischen regulären Truppen auf französischer Seite. Somit galt Sachsen nach der Schlacht als Verlierer, es wurde zum Generalgouvernement erklärt. Vom 21. Oktober 1813 bis zum 9. November 1814 herrschte Fürst Repnin-Wolkonski in Sachsen und organisierte die Ableistung von Kontributionen und Truppenkontingenten. Nach dem Untergang Napoleons zeigte sich Preußen fest entschlossen, Sachsen vollständig zu annektieren. Den in erster Linie expansionistischen und machtpolitischen Interessen Preußens an Sachsen stand auf der anderen Seite das Interesse Österreichs und der deutschen Mittelstaaten an einer Verhinderung preußischer Vormacht in Deutschland gegenüber. Auf dem Wiener Kongress wurde dann entschieden (18. Mai 1815), dass Sachsen als stark verkleinertes Königreich bestehen bleiben durfte. Folgende Gebietsverluste wurden Sachsen unter König Friedrich August dem Gerechten abverlangt: die gesamte Niederlausitz, Teile der Oberlausitz und umfangreiche Gebiete im Westen und Nordwesten (u.a. Wittenberg, Torgau, Mansfeld). Insgesamt büßte das junge Königreich 57,5% seines Herrschaftsgebietes und 42,2% der Bevölkerung ein (zuvor insgesamt 2,05 Mio. Einwohner). Nach dem deutschen Bruderkrieg von 1866 waren nochmals große diplomatische Anstrengungen erforderlich, um Sachsen vor dem Untergang zu retten. Als Zugeständnis trat das Königreich Sachsen am 21. Oktober 1866 im Berliner Frieden mit Preußen dem Norddeutschen Bund bei. Der Weg zur kleindeutschen Lösung unter preußischer Vorherrschaft war damit freigegeben.
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1945 bis 1952 |
Wahlen |
Die Sowjetische Besatzungsmacht verzichtete in der unmittelbaren Nachkriegszeit zunächst darauf, ihre politische Ordnung auf die Sowjetische Besatzungszone zu übertragen. Entgegen der stalinistischen Praxis eines Einparteiensystems gestattete die Sowjetische Militäradministration (SMAD) bereits am 10. Juni 1945 die Gründung „antifaschistisch-demokratischer Parteien”. Im Herbst 1946 fanden in der Sowjetischen Besatzungszone Wahlen zu den Landtagen und den kommunalen Vertretungskörperschaften statt. Auch wenn diese Wahlen die Kriterien freier demokratischer Wahlen nicht erfüllten, ermöglichen sie einen Eindruck von den politischen Präferenzen der Bevölkerung. In Sachsen bekam die SED etwa die Hälfte der Stimmen, LDP und CDU den größten Teil der anderen Hälfte. Zu den vielfältigen Benachteiligungen der „bürgerlichen” Parteien gehörte, dass eine Partei bei den Wahlen in einer Gemeinde nur antreten konnte, wenn sie dort über eine von der SMA registrierte Ortsgruppe verfügte. Vor den Wahlen war aber die interne Weisung an die sowjetischen Propagandaoffiziere ergangen, die Gründung auf jede nur mögliche Art zu behindern. Die SED hatte vor den Wahlen in Sachsen 2402 Ortsgruppen, während von der LDP 421 und der CDU nur 654 Ortsgruppen zugelassen waren. Im Kreis Hoyerswerda hatte diese Praxis bei den Gemeindewahlen vom 1. September Erfolg. Von den 91 zugelassenen Wahlvorschlägen entfielen 76 auf die SED, einer auf die LDP und sechs auf die CDU. Dort, wo die beiden „bürgerlichen” Parteien zugelassen waren, erzielten sie sehr gute Ergebnisse (Stadt Hoyerswerda: SED: 37,5%; LDP: 36,8 %; CDU: 19,3 %). CDU und LDP hatten in allen größeren sächsischen Städten (außer Chemnitz) gemeinsam eine absolute Mehrheit erzielt. In den Gemeinden, wo nur die SED zur Wahl stand, machten viele Bürger von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Bei den Wahlen zum Sächsischen Landtag am 20. Oktober bekam die SED 49,1% der abgegebenen Stimmen (Tabelle 1). Mit den „Hilfslisten” hatte die SED eine knappe Mehrheit der Mandate. Nach langwierigen Verhandlungen bildete sich eine Allparteienkoalition. Alle Schlüsselressorts wurden von Mitgliedern der SED besetzt. Spätestens 1952 war das in Moskau von der KPD entworfene Zwei-Stufen-Programm verwirklicht worden: Die erste Phase war eine den außenpolitischen Interessen der Sowjetunion entgegenkommende „simulierte Demokratie” unter Führung der KPD, die zweite eine offene Diktatur. Die Liquidierung der Länder und die 2. Parteikonferenz der SED im Sommer 1952 setzten den Schlusspunkt unter diesen im Mai 1945 eingeleiteten Prozess.
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1989 bis heute |
Die sächsischen Bezirke der DDR spielten im Prozess der Friedlichen Revolution eine herausragende Rolle. Zu den dramatischen Höhepunkten der Entwicklung zählen die Ereignisse am 3./4. Oktober 1989 am Dresdner Hauptbahnhof, als die Züge mit den Botschaftsflüchtlingen aus Prag über Dresden in die alte Bundesrepublik gelenkt wurden. Zu der „Gruppe der 20” und ihrem Umfeld, die sich damals als Sprachrohr der Demonstranten bildete, gehörten u.a. der Initiator der Gruppe und katholische Pfarrer Frank Richter, der Superintendent der evangelischen Kirche Christof Ziemer, der spätere Dresdner Oberbürgermeister Herbert Wagner, der spätere Staatsminister und Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz und der spätere sächsische Justizminister Steffen Heitmann. Von entscheidender Bedeutung für den gesamten Verlauf der Revolution waren die Montagsdemonstrationen in der „Heldenstadt” Leipzig, die von der Nicolaikirche ausgingen. 1990 wurde der Freistaat Sachsen im Rahmen der deutschen Vereinigung als Land der Bundesrepublik Deutschland wieder gegründet. Der feierliche Gründungsakt wurde am 3. Oktober 1990 auf der geschichtsträchtigen Albrechtsburg in Meißen vollzogen. Seine volle demokratische Legitimation erhielt der neue Freistaat mit den Landtagswahlen vom 14. Oktober 1990. In der konstituierenden Sitzung des Sächsischen Landtages am 27. Oktober 1990 wurde die offizielle Bezeichnung „Freistaat Sachsen” beschlossen. Es folgte die Bildung der Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Prof. Dr. Kurt Biedenkopf sowie die Einführung der Sächsischen Verfassung am 6. Juni 1992.
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